Kalamitätsnutzung:
Steuerliche Erleichterungen bei Borkenkäferbefall

 

Falls sie wegen eines Borkenkäferbefalls Holz verkaufen müssen, können sie das steuerlich geltend machen. Dabei ist es aber wichtig die Formalien einzuhalten. Dazu müssen sie bereits vor der Aufarbeitung des Schadholzes eine Meldung an das Landesamt für Steuern schicken. Nur dann kann eine Reduzierung des Einkommensteuersatzes auf die Gewinne des Käferholzes gewährt werden.

Vergessen Sie bitte nicht bei zukünftigem Kalamitätsholzanfall in Ihrem Wald eine „Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG“ an das Landesamt für Steuern nach Nürnberg zu senden. Nach Abschluss des Holzeinschlags und Holzverkaufs bitte auch den dazugehörigen Nachweis erstellen!

Dies ist nicht nur für die Reduzierung der eigenen Steuerlast vorteilhaft, sondern soll auch der Politik und der Gesellschaft den Ernst der Lage vor Augen führen.

Formulare für die Vor- und Nachmeldung, sowie ein Merkblatt gibt es beim Bayerischen Landesamt für Steuern:

>>Link zu den Formularen für den Bereich Nordbayern<<

 

Beteiligtenerklärung für überbetriebliche Maßnahmen nach WALDFÖPR 2020
insektizidfreie waldschutzwirksame Aufarbeitung im/außerhalb Schutzwald

>> Download WBV NEN OVI <<