18. Dezember 2023

WBV Neuigkeiten 1/2024: Fördermöglichkeiten bei Schadholz

"Keine Panik bei Schneebruch" stand als Überschrift über dem letzten Newsletter. Und das stimmt auch. Aber es gibt auch bestimmte Fördermöglichkeiten. Hierzu ein paar Erläuterungen:

1. Möglichkeit: Für die „insektizidfreie, rechtzeitige Aufarbeitung von Schadholz“
Geförderte Baumarten: v.a. Fichte, Kiefer nur in Regionen mit absterbenden Kiefern, kein Laubholz!
Das Holz muss entweder für den Eigenverbrauch (Regelfall) bestimmt sein (egal ob Brennholz, Hackgut, Stammholz) ODER auf einen anerkannten Lagerplatz mit 500 Meter Abstand zum nächsten Nadelwald verbracht werden.
Die Aufarbeitung muss waldschutzwirksam sein, d.h.:

  • Der gesamte betroffene Bestand muss durchgearbeitet sein
  • Abschluss vor Käferneubefall (ca. Ende April nicht bis in den Mai hinein)
  • Lagerung mit 500 Meter Abstand zum nächsten gefährdeten Nadelbestand beim „Verbringen auf Zwischenlager“
  • Lagerung näher möglich, wenn Brennholz gespalten wird

Fördersätze:
10,-€/FM bzw.
12,-€/FM für Verbringen auf Zwischenlager mit Nachweis der Mengen über:

  • Eigene Holzliste oder Sägewerksrechnung bei Stammholz
  • Raummaße (Länge, Tiefe, Höhe des Brennholzstapels/ Hackguthaufens)
  • Raummaß cbm Hackschnitzel (Bunkermaße)

Antragstellung sofort: Am besten mit sog. „Beteiligtenerklärung“ über WBV


2. Möglichkeit: Förderung „Pflege über 15m Höhe in Schadflächen“

  • Nur möglich bei flächigen Schäden in jüngeren Beständen bis ca. Alter 50 Jahre
  • Nicht bei Einzelbrüchen
  • Nur wenn die Aufarbeitung defizitär ist
  • Wenn die unbeeinträchtigten Teilflächen ebenfalls sachgerecht durchgepflegt werden

Fördersatz: 500,- €/ha Pflegefläche


Sehr wahrscheinlich wird die erste Möglichkeit in über 90% der Fälle die naheliegendste Lösung sein.
Hierzu finden sie auf unserer Homepage www.wbv-neunburg-oberviechtach.de unter Kalamitätsnutzung, die Beteiligtenerklärung zur insektizidfreien waldschutzwirksamen Aufarbeitung. Diese bitte ausfüllen und an uns senden!

 

18. Dezember 2023

WBV Neuigkeiten 4/2023: Keine Panik bei Schneebruch

Gleich vorweg: Schäden im Wald durch Schneebruch haben auf den Markt für sägefähiges Rundholz meist wenig Einfluss. Das ist vor allem bei Käfer und auch Sturmschaden anders!
Trotzdem laufen die Verträge momentan nur bis Ende Januar und sind natürlich mengenmäßig begrenzt. Bei gutem Holzeinschlagswetter und großem Mengenanfall kann der Markt auch schnell wieder kippen.

Wir raten zu folgendem Vorgehen bei Schneebruch:

  1. Wege frei schneiden und grobe Mengenschätzung machen
  2. Rücksprache mit der WBV über Aushaltung, Aufarbeitung und Menge
  3. Meldung „Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt“ an das Landesamt für Steuern nach Nürnberg senden. (siehe hierzu auf unserer Homepage unter Kalamitätsnutzung)
  4. Holz einschlagen (lassen)
  5. Holzübernahme, Holzabfuhr, Abrechnung
  6. Meldung „Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt“ (siehe hierzu wieder auf unserer Homepage unter Kalamitätsnutzung)

Wir wünschen Ihnen noch eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit und einen unfallfreien Holzeinschlag!

Ihre WBV Neunburg v. W./Oberviechtach

 

14. Oktober 2023

Rundschreiben 2/2023

Liebe Mitglieder,
nach dem mittlerweile üblichem Überangebot an Käferholz im Sommer muss sich der Holzmarkt im Herbst erst wieder finden. Die schwächelnde Konjunktur lässt einen sprunghaften Anstieg der Holzpreise momentan nicht zu. Weiterhin rücken die großen Käferschadgebiete immer näher an uns heran. Auch in unserer Region sind im Spätsommer noch einige Käferbestände aufgetaucht. Ebenso fällt die Kiefer im westlichem Vereinsgebiet immer mehr aus.

Wie können wir uns vorbereiten, damit der Wald zukunftsfähig bleibt/ wird ?

1. Vorräte an stehendem Fichtenholz abbauen.
Machen Sie Holz oder lassen Sie es machen solange der Markt aufnahmefähig ist! Es ist immer besser Frischholz zu Marktpreisen im Winterhalbjahr zu verkaufen als im Sommer Käferholz verkaufen zu müssen! Stabilisieren Sie dabei Ihre Bestände durch fachgerechte
Durchforstungen! Schaffen Sie dabei evtl. auch Lichtstellungen für Waldumbaumaßnahmen.

2. Bauen Sie ihren Wald um.
Versuchen Sie klimaresistentere Baumarten in Ihrem Wald einzubringen. Unter dem Schutz der noch vorhandenen Altbäume kommt eher Naturverjüngung und es lassen sich auch leichter gepflanzte Kulturen hochziehen. Auf Freiflächen (z. B. nach Borkenkäferkalamität) ist der Aufwand ungleich höher diese wieder mit Wald zu bestocken! Also besser vorsorgen als hinterher reagieren und „reparieren“.

3. Holzlagerplätze planen und vorbereiten.
Hier wurden wir bereits für Sie aktiv und haben in Schönthal, Thanstein, Schönsee und Tiefenbach Holzlagerplätze angelegt. Wenn wir aber auf eine größere Kalamität vorbereitet sein wollen, können wir noch weitere dezentrale Lagerplätze brauchen. Vor allem im Bereich Neunburg v. W. und Oberviechtach haben wir noch Bedarf. Wenn Sie hier Flächen haben, die 500m vom nächsten Wald entfernt liegen und ganzjährig LKW befahrbar sind, können Sie sich gerne bei uns melden, damit wir diese in unsere Planung mit aufnehmen können.
Gerne können Sie sich zu diesen Themen von uns oder Ihrem zuständigen Revierleiter beraten lassen!

Holzmarkt

Der Holzmarkt steht zwischen einem relativ knappen Rundholzangebot und fallenden Schnittholzpreisen. Die Einkaufsbereitschaft für Fichten Frischholz wird erst zunehmen wenn der Käferholzanfall zurückgeht. Machen Sie Holz bevor der Käfer wieder kommt! Bitte grundsätzlich vor Einschlagsbeginn mit der Geschäftsstelle zwecks Mengen und Aushaltung absprechen!!

Aushaltekriterien und vorläufige Preise (Stand 10.10.2023)
Preistendenz: zögerlich und abwartend

Schleifholz:
Da die Papierfabrik Plattling zum Ende des Jahres schließt, wird hier nur noch der Brennholzpreis von ca. 33,-€/Ster bezahlt.

Fixlängen Fichte:

Mindestzopf: 14 cm o. R.
Längen: Bitte immer mit uns absprechen
Preis: Für das Leitsortiment 2b+ (über 25cm Durchmesser) in B Qualität ist momentan zwischen 83,- und 98,-€/fm zu erzielen! (sehr abhängig von der Partiegröße, Qualität und Durchmesseramplitude)
Kleinere Stärkeklassen kosten jeweils 10,-€ weniger.
Stärkere Dimensionen sollten, nach Absprache mit uns, (extra) sortiert werden, damit auch hier ein annehmbarer Preis erzielt werden kann.
Der Abschlag für Käferholz beträgt je nach Qualität zwischen 15,- und 30,-€/fm.

Fixlängen und Langholz Kiefer:
Mindestzopf: 14 cm o. R. aufwärts Fixlänge 3,60m + 10 cm Übermaß.
Langholz 8 – 21m
Preis: Leitsortiment 2b+ in B Qualität 70,- bis 78,- €/fm

Langholz
Momentan ist schwaches Langholz (Zopf 14cm bis Stock 45cm) gesucht. Hier sind alle Lägen von 8 bis 21m möglich. Es sollte allerdings möglichst lang ausgehalten werden. Dies gilt für Fichte und für Kiefer, auch gemischte Partien sind möglich! Die Mindestmenge liegt wegen dem Transport bei 30fm.

Alle Preise: +MwSt (Pauschalierer 5,5%, Optierer 19%); -2% Skonto; in €/fm;

Obige Preise sind unter Vorbehalt!
Die Preise sind u. a. abhängig von der Menge, vom Käufer, vom Sortiment und der Lage des Lagerplatzes. Bei Mengen unter 20 fm pro Sortiment und Baumart müssen Mindermengenabschläge in Kauf genommen werden!

Holzmarktgespräche

Bei folgenden Terminen informieren wir Sie vor allem zum aktuellen Stand in der Forstpolitik, zur waldbaulichen Förderung, zur Forstpflanzenverfügbarkeit und zum Holzmarkt:
- Donnerstag, 26.10.23 um 19.30 Uhr im Hotel Greiner in Gütenland
- Dienstag, 31.10.23 um 19.30 Uhr im Gasthaus Lacher in Bach
- Donnerstag, 02.11.23 um 19.30 Uhr im Gasthaus Lindauer Wirt
- Dienstag, 07.11.23 um 19.30 Uhr im Gasthaus Kraus in Neukirchen Balbini
- Mittwoch, 08.11.23 um 19.30 Uhr im Gasthaus Lang in Wildstein

Newsletter

Nutzen Sie unseren Newsletter und melden Sie sich bei Interesse auf unserer Homepage www.wbv-neunburg-oberviechtach.de an. Falls sich Ihre Mailadresse ändert, melden Sie sich bitte erneut über unsere Homepage an. Nur so erreichen sie unsere kurzfristigen
Informationen, z.B. wenn sich der Holzmarkt ändert.

Forstpflanzenbestellung

Die wurzelnackten Pflanzen werden voraussichtlich im November ausgeliefert. Gerade dieses Jahr ist es durch die verlängerte Vegetationszeit ungünstig wurzelnackte Pflanzen zu früh zu setzen! Bestellungen bitte bei der Geschäftsstelle Tel. 09673/913266. Nutzen Sie bitte möglichst das beigelegte Bestellformular per Fax oder Mail. Bitte geben Sie die Baumart, Größe, Alter, Stückzahl und Ihre Adresse mit Telefonnummer an.
Bitte unterscheiden Sie Topfpflanzen und wurzelnackte Pflanzen! Bitte jeweils extra bestellen! Spätester Bestelltermin für wurzelnackte Pflanzen ist der 15. März! Die Pflanzen werden an Sammelstellen in Wohnortnähe oder frei Haus (je nach Menge) geliefert.
Eigenabholung ist auch möglich bei den Baumschulen:
- Sailer, Regenstauf-Grub 1, Tel. 09402/782673;
- Kahl, Schnackenhof Tel. 09681/91493.
Geben Sie dabei ihre Mitgliedsnummer an und dass Sie Mitglied der WBV Neunburg/ Oberviechtach w.V. sind, um den Rabatt von 25 % zu erhalten.
Es können auch Topfpflanzen (Quickpot) verschiedener Baumarten bezogen werden!
Diese können Sie an der Geschäftsstelle und bei HansWalbrun in Pottenhof nach tel. Absprache abholen.
Bitte beachten Sie, dass die Topfpflanzen wegen des großen Volumens an Sammelabladestellen abgeholt und die leeren Topfbehälter und Palletten wieder zurückgebracht werden müssen.

 

9. Juni 2023

WBV Neuigkeiten 3/23: Fahrt nach Kelheim und Petition zum GEG

Liebe Mitglieder
Am Sonntag, den 25. Juni 2023 fährt die WBV Neunburg/Oberviechtach zum großen bayerischen Waldtag nach Kelheim. Dieser findet dort auf dem Festplatz (mit Festzeltbetrieb) und an der Waldbauernschule statt. Sie können mit kostenfreien Pendelbussen zur Besichtigung von verschiedenen Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen sowie Spezialkranvorführungen und vieles mehr fahren. Auf dem Festplatz können sie neben verschiedenen Ausstellungen und Vorführungen auch am forstpolitischen Festakt mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Forstministerin Michaela Kaniber teilnehmen. Um den Interessen des Waldbesitzes möglichst viel Nachdruck verleihen zu können, bitten wir um eine zahlreiche Teilnahme!

Abfahrten:

7.10 Uhr in Schönsee am Aussiedlerhof Utz
7.15 Uhr in Gaisthal an der Bushaltestelle
7.25 Uhr in Winklarn am Marktplatz
7.30 Uhr in Kulz an der Bushaltestelle
7.40 Uhr in Mitteraschau an der Bushaltestelle
7.45 Uhr in Neunburg v. W. an der Schwarzachtalhalle

Vorraussichtliche Rückfahrt in Kelheim um ca. 17.00 Uhr.
Verbindliche Anmeldungen bitte bei der Geschäftsstelle Tel. 09673/913266. Alle Mitglieder, Interessierten sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind herzlich eingeladen.

Falls Sie anderweitig kritisch Initiative zum neuen Gebäudeenergiegesetz ergreifen wollen, unterzeichnen Sie bitte folgende Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_05/_04/Petition_150229.html

Bitte beachten sie, dass dieser Petition eine entscheidende Bedeutung im laufenden Gesetzgebungsprozess zukommt. Bitte beteiligen sie sich unbedingt daran, auch wenn sie bereits bei anderen Petitionen oder Unterschriftenaktionen ihre Stimme abgegeben haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre WBV Neunburg v. W. Oberviechtach

 

27. April 2023

WBV Neuigkeiten 2/23: Gebäudeenergiegesetz erschwert Heizen mit Holz

Liebe Mitglieder,

am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
  • Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
  • Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
  • Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
  • Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Wir bitten in dieser entscheidenden Phase dringend um Unterstützung. Bitte kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten der Ampel und protestieren gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz (per Mail oder telefonisch).

Dazu finden Sie auf unserer Homepage: www.wbv-neunburg-oberviechtach.de

 

Hier finden Sie noch weitere Informationen:

Waldeigentümer protestieren gegen Verbot von Holzheizungen im Gebäudeenergiegesetz

 

Hier weitere Pressemitteilungen aus dem Verbandsbereich:

Neues Gebäudeenergiegesetz diskriminiert die Holzenergie

Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des GEG

Bundesregierung verdammt Holzenergie in Deutschland

Özdemir-Lemke-Habeck hauen Heizen mit eigenem Holz weg!

Technologieoffenheit und Wahlfreiheit für Holz gekippt

Wärmekonzept der Bundesregierung unsozial und praxisfern

Gebäudeenergiegesetz: Kein Heizungsverbot für Biomasse im Neubau!

 

25. Januar 2023

WBV Neuigkeiten 1/23: Holzmarkt und Fortbildung

Holzmarkt

Nachdem der Rundholzmarkt letzten Herbst wegen dem jahreszeitlich fast schon normal anfallendem Käferholz einen Dämpfer bekam, sehen wir jetzt aufgrund des spärlichen Angebotes wieder eine Nachfragebelebung beim Sägerundholz. Die Preise bewegen sich in der Fichte beim Leitsortiment 2b B/C zwischen 100,- und 115,- €/fm. Beim gleichen Sortiment in der Kiefer bewegt sich der Preis zwischen 80,- und 92,- €/fm.
Nutzen Sie die guten Preise bevor die nächste Schadholzwelle kommt! Umgekehrt bricht beim Schleifholz/ Papierholz momentan die Nachfrage und der Preis ein! Bitte halten Sie hier nach Absprache mit unserer Geschäftsstelle alternative Sortimente aus.

Bildungsprogramm Wald im Raum Oberviechtach

Der Forstbereich am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf bietet interessierten Waldbesitzern von Mitte Februar bis Ende März eine fachliche Fortbildungsreihe zu verschiedensten Themen rund um die Waldbewirtschaftung an. Eine solide forstliche Grundlage ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung. Die Veranstaltungsreihe umfasst fünf Abendveranstaltung und zwei Praxistage. Die fünf Theorie-Veranstaltungen finden jeweils am Mittwoch von 19:00 bis ca. 22:00 Uhr im Emil-Kemmer-Haus in Oberviechtach statt. Start ist der 15.02.2023. Eine Ausnahme bildet die Faschingswoche, in der die Veranstaltung am Donnerstag, 23. Februar stattfindet.

An diesen Abenden werden forstfachliche Themen aus den Gebieten des Waldbaues, des Forstschutzes, der Forsttechnik, der staatlichen forstlichen Förderung sowie steuer- und forstrechtliche Sachverhalte behandelt. Zwei an den Theorieblock anschließende Praxistage im Wald sind an zwei Samstagvormittagen im März geplant.

Anmeldungen können per E-Mail unter epost-forst@aelf-rs.bayern.de erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Gründen auf maximal 25 beschränkt. Sollten sich mehr Personen anmelden, gilt der Zeitpunkt der Anmeldung. Vorrang haben jedoch Interessenten aus dem Landkreis Schwandorf. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl kann die Anmeldung (mit Name, Adresse und Telefon-Nr.) ab sofort
erfolgen.

 

11. November 2022

WBV Neuigkeiten 5/22: Weitere Informationn zur "neuen Waldprämie"

Sehr geehrte Mitglieder,
wir haben Sie vorab schon über die Grundzüge der neuen Bundesförderung für die Forstwirtschaft informiert und nun ist es soweit. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird (www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html).

Ab kommendem Samstag, den 12. November 2022 soll die Online-Antragstellung bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de möglich sein. Auf dieser Webseite können sich die Betriebe jedoch schon ab dem späten Freitagnachmittag, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen. Die Förderbedingungen sollten Sie zunächst gründlich prüfen, um danach zu entscheiden, ob Sie diese Förderung beantragen. Neben Angaben aus dem aktuellen SVLFG-Bescheid und der Summe aller erhaltenen De- Minimis-Beihilfen im laufenden und der letzten zwei Steuerjahre müssen auch Angaben aus Bescheiden von anderen öffentlichen Förderprogrammen der Bundesländer eingereicht werden. Im Online-Portal müssen aus einer vorbereiteten Liste die Maßnahmen ausgewählt werden, für die im Bundesland bereits eine Förderung gewährt wurde. Es ist die Höhe der Förderung, Bewilligungsbehörde, Datum des Förderbescheides, Beginn der Bindefrist der Förderung, Ende der Bindefrist und
geförderte Fläche in Hektar oder Anzahl der geförderten Bäume (z.B. Habitatbäume) anzugeben.

Nach der Online-Beantragung müssen neben dem unterzeichneten Antrag Kopien von diversen Unterlagen per Post eingereicht werden: letzter SVLFG-Bescheid, Personalausweis (des Antragstellers oder des Beauftragten) und Bescheide anderer
Förderprogramme der Bundesländer.

Richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren bitte direkt an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR); diese hat auch die Bundeswaldprämie abgewickelt. Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort wie folgt zu erreichen: Telefon (03843) 6930-600, E-Mail klimaanpassung-wald@fnr.de

 

7. November 2022

WBV Neuigkeiten 4/22: "Neue Waldprämie" startet

Sehr geehrte Mitglieder,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat kürzlich im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet. Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.

Bitte überprüfen Sie eingehend, ob das Programm für Sie als Waldbesitzer in Frage kommt. Es sind doch recht komplexe Anforderungen einzugeben und einzuhalten. Jeder muss für sich entscheiden, ob er teilnehmen will oder nicht! Die jährlichen
Kosten für die zusätzliche Zertifizierung durch die WBV betragen voraussichtlich 3,-€/ha und eine Verwaltungskostenpauschale von 15,-€, jeweils zzgl. MwSt.

Weitere Informationen:

 

17. Oktober 2022

WBV Neuigkeiten 3/22: Infoveranstaltungen und Holzmarkt

Sehr geehrte Mitglieder,
dieses Jahr wollen wir Ihnen wieder Informationsveranstaltungen anbieten. Bei folgenden Terminen informieren wir vor allem zum aktuellen Stand der neuen Bundeswaldprämie, zur Forstpflanzenverfügbarkeit und zum Holzmarkt:

  • Dienstag, 25.10.22 um 19.30 Uhr im Gasthaus zur Post in Neukirchen/Balbini
  • Mittwoch, 26.10.22 um 19.30 Uhr im Hotel Greiner in Gütenland
  • Donnerstag, 27.10.22 um 19.30 Uhr im Gasthaus Dobmeier in Pullenried
  • Mittwoch, 02.11.22 um 19.30 Uhr im Gasthaus Zeitler in Rottendorf
  • Dienstag, 08.11.22 um 19.30 Uhr im Gasthaus Särve in Weiding

Holzmarkt:
Die aktuellen Holzpreise liegen im Leitsortiment bei der Fichte (2b+, B-Qualität) um die 100,-€/fm. Für Kiefernstämme der Stärke 2b+ in B-Qualtät liegt er bei ca. 80,-€. Je nach Qualität, Dimension, Durchmesseramplitude und Menge variiert der Erlös. Nutzen Sie die akzeptablen Holzpreise zur Durchforstung und zur Entspannung der Käfersituation in Ihrem Wald!
Der neue Schleifholzpreis ist ab sofort bei 42,50 €/Ster (gilt vorerst bis Ende Januar). Im Zusammenhang mit der guten Brennholznachfrage empfehlen wir hier vor allem Durchforstungen bei schwächerem Holz!